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EU-DSGVO
Was gibt es zur Einhaltung der EU-DSGVO noch zu beachten?
Was gibt es zur Einhaltung der EU-DSGVO noch zu beachten?
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Verfasst von Victor
Vor über einer Woche aktualisiert

Was gibt es zur Einhaltung der EU-DSGVO noch zu beachten?

  • Importieren Sie nur Kundendaten in Treatwell-Pro von Kunden, die Sie willentlich von Kunden erhalten haben (z.B. bei Terminvereinbarung). Importieren Sie niemals Kundendaten aus anderen Quellen. Senden Sie Kunden nur Werbemitteilungen, wenn die Kunden dem Erhalt, konform der EU-DSGVO, eingewilligt haben.

  • Benutzen Sie nur sichere Passwörter für Treatwell-Pro.

  • Geben Sie Ihre Treatwell-Pro Login-Daten an niemanden weiter.

  • Beschränken Sie Pro-Zugänge für verschiedene Team-Mitglieder (Inhaber, Salon-Leitung, Angestellte), um sicherzustellen, dass Mitarbeitern nur die Daten zur Verfügung gestellt werden, die Sie für die Erledigung ihrer Arbeit brauchen.

  • Stellen Sie sicher, dass Sie Ihr Passwort ändern, wenn ein Mitarbeiter das Unternehmen verlässt.

  • Sensibilisieren Sie Ihre Mitarbeiter hinsichtlich der EU-DSGVO und verdeutlichen Sie Ihren Mitarbeitern, dass das Verwalten der Kundendaten ein wichtiger Teil ihrer Arbeit ist. Jeder Mitarbeiter trägt zur Einhaltung der EU-DSGVO bei.

  • Wenn Sie eine eigene Website haben, stellen Sie sicher, dass Ihre Datenschutzbestimmungen Ihren Kunden angezeigt werden. Die Datenschutzbestimmungen von Treatwell finden Sie hier.

  • Hinterlegen Sie keine Kreditkarteninformationen in Treatwell-Pro. Kreditkarteninformationen sind hoch sensible Daten und diese in Treatwell-Pro abzuspeichern ist nicht erforderlich.

  • Behalten Sie stets im Hinterkopf, dass Seitens des Kunden ein “Antrag auf die Erteilung einer Auskunft über personenbezogene Daten” gestellt werden kann. Hinterlegen Sie nur Daten in Treatwell-Pro, die für die Durchführung Ihrer Dienstleistung benötigt werden.

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