Wenn Sie die Daten Ihrer Kunden sammeln, um eine Buchung zu bearbeiten und Ihre Dienstleistung zu erbringen, haben Sie eine eindeutige vertragliche Notwendigkeit, dies zu tun, und Ihre Kunden werden sich dessen bewusst sein, wenn sie die Entscheidung zur Buchung treffen. Transaktions-E-Mails und SMS-Nachrichten wie Buchungsbestätigungen und Terminerinnerungen fallen in diese Kategorie und sind zulässig.
Für den Versand von Marketingmitteilungen müssen Sie jedoch eine separate, GDPR-konforme Einwilligung einholen.
Wir kümmern uns um die über den Treatwell-Marktplatz und das Buchungs-Widget eingeholten Einwilligungen und stellen sicher, dass die Präferenzen jedes Kunden in Treatwell Pro berücksichtigt werden. Es liegt jedoch in Ihrer Verantwortung sicherzustellen, dass Einwilligungen, die Sie von Direktkunden erhalten, GDPR-konform sind und jederzeit korrekt in Treatwell Pro wiedergegeben werden.
Damit eine Einwilligung GDPR-konform ist und Sie in Treatwell Pro bestätigen können, dass Sie die erforderliche Einwilligung Ihres Kunden erhalten haben, muss sie erfolgen:
Freiwillig erteilt werden: z. B. keine Bedingung für die Buchung einer Behandlung bei Ihnen
Spezifisch: für eine bestimmte Art von Marketing (z. B. sollte angegeben werden, ob es sich um E-Mail oder SMS oder beides handelt)
Informiert: nachdem der Kunde umfassend darüber informiert wurde, wie seine Daten verwendet werden und welche Werbung er erhält
Eindeutig: sehr klar, womit der Kunde einverstanden ist
Mit einer eindeutigen Zustimmung erteilt: Vorgekreuzte Kästchen sind verboten!
Sie sollten auch sicherstellen, dass Sie Aufzeichnungen darüber führen, wann diese Zustimmung erteilt wurde (Uhrzeit und Datum) und wie und welche Nachricht dem Kunden zu diesem Zeitpunkt mitgeteilt wurde. Dies ist nützlich, wenn ein Kunde später vergisst, dass er zugestimmt hat, und sich über den Erhalt von Werbung beschwert.